Unfallgutachten

Im Gutachten werden der Reparaturweg und die voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten für den Unfallschaden festgelegt. Bei umfangreichen Schäden oder älteren Fahrzeugen ist zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und eines evtl. vorhandenen Restwertes enthalten. Durch einen Vergleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Fahrzeugwert gibt der Sachverständige Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In speziellen Fällen wird vom Sachverständigen eine evtl. anfallende Wertminderung festgelegt. Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten, entstehen Ihnen hier Nachteile bei späterer Überprüfung der Rechnung und Feststellung des tatsächlich erforderlichen Reparaturumfanges, sowie bei Streitigkeiten über den Unfallhergang, eventuelle Vorschäden usw.

Gerne erstellen wir Ihnen ebenso ein Gutachten, wenn Sie diese Schäden über Ihre Voll- oder Teilkaskoversicherung abwickeln möchten.

Auch hier hilft Ihnen ein unabhängiger Sachverständiger!

Wertgutachten / Fahrzeugbewertung

Im Gutachten werden der Reparaturweg und die voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten für den Unfallschaden festgelegt. Bei umfangreichen Schäden oder älteren Fahrzeugen ist zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und eines evtl. vorhandenen Restwertes enthalten. Durch einen Vergleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Fahrzeugwert gibt der Sachverständige Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In speziellen Fällen wird vom Sachverständigen eine evtl. anfallende Wertminderung festgelegt. Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten, entstehen Ihnen hier Nachteile bei späterer Überprüfung der Rechnung und Feststellung des tatsächlich erforderlichen Reparaturumfanges, sowie bei Streitigkeiten über den Unfallhergang, eventuelle Vorschäden usw.

Gerne erstellen wir Ihnen ebenso ein Gutachten, wenn Sie diese Schäden über Ihre Voll- oder Teilkaskoversicherung abwickeln möchten.

Auch hier hilft Ihnen ein unabhängiger Sachverständiger!

WhatsApp Image 2023-09-28 at 07.42.48 (1)

KOSTENVORANSCHLAG (KURZGUTACHTEN)

​Ein Kostenvoranschlag, auch Kurzgutachten genannt, gibt eine erste Kostenabschätzung für die Reparatur eines Fahrzeugs nach einem Unfall ab. Es enthält in der Regel keine detaillierten Angaben zu den Schäden und zum Fahrzeug.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Kfz-Unfallgutachten oder einen Kostenvoranschlag benötigen, kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

REPARATURBESTÄTIGUNG

Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadenabwicklung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur.

Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden (ab ca. 60-70% Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert) zunächst häufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertes) ab. Statt dem Ausgleich der Reparaturkosten wird hierbei ein „unechter Totalschaden“ zu Grunde gelegt. Unecht bedeutet, dass es sich zwar um einen Reparaturfall handelt, wirtschaftlich jedoch gesehen die Abwicklung über den Wiederbeschaffungsaufwand günstiger ist als die Abrechnung auf Reparatur (Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung). Ohne Nachweis wird die Versicherung stets den günstigsten Weg der Regulierung wählen. 

Weiter ist eine Reparaturbestätigung auch im Hinblick auf eine Eintragung im Hinweis- und Informationssystems (HIS) der Versicherungswirtschaft vorteilhaft.

WhatsApp Image 2023-09-28 at 07.14.05

RECHTSBEISTAND

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls hat die gegnerische Haftpflichtversicherung sowohl die Kosten Ihres Verkehrsrechtsanwalts zu übernehmen als auch die Kosten eines unabhängigen KFZ-Gutachters. Gemäß aktuellen Rechtsprechungen werden die Anwaltskosten regelmäßig den erstattungspflichtigen Schadenpositionen zugeordnet, eine Rechtschutzversicherung ist somit nicht notwendig. Nach einem Verkehrsunfall ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten.

+491626630705